Wohnungs-, Haus- und Gewerberaumabnahmen
Die Übernahme von Wohn- oder Geschäftsräumen steht vor der Tür. Im Falle der Auflösung eines Mietverhältnisses oder eines angekündigten Besichtigungstermins empfiehlt es sich, ein detailliertes Protokoll zu erstellen (Vgl. Art. 267a OR).
Reservieren Sie sich frühzeitig einen Termin für
die Unterstützung. Auch nach einem guten Mietverhältnis lohnt es sich, einen
externen Wohnungsabnahmeexperten/-in beizuziehen.
Haben Sie Fragen wie z.B.
Unabhängige Unterstützung
Ich unterstütze Sie bei der Vorbereitung der Abgabe, kenne die gesetzlichen und mietvertraglichen Bestimmungen.
Um unnötigen Ärger und Streitigkeiten vor und während der Abgabe vorzubeugen, stehe ich mit Rat und Tat für Vermieter und Mieterschaft zur Verfügung und unterstütze Sie als unabhängige Protokollführung mit fachlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung.
Eine inhaltlich klare Wohnungsabnahme spart Kosten und Energie bei einer späteren Einforderung und allenfalls Durchsetzung vor Miet- und Schlichtungsstelle.
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